- What starts the clock
- Der Nachweis bzw. das Bestehen der obligatorischen Rentenversicherung im EWR-Zuzugsstaat bei endgueltigem Verlassen von Liechtenstein/Schweiz.
- How long
- Das gesperrte Guthaben kann erst bar bezogen werden, sobald die Person das ordentliche Ruecktrittsalter erreicht.
- What is lost
- the source does not state what happens if this is missed
Ist eine Person, die den Wirtschaftsraum Liechtenstein/Schweiz endgueltig in einen EWR-Staat verlaesst, dort weiterhin obligatorisch gegen Alter, Tod und Invaliditaet rentenversichert, ist eine Barauszahlung ihrer Freizuegigkeitsleistung vorerst nicht moeglich; das Guthaben aus der beruflichen Vorsorge kann erst samt Zins bar bezogen werden, sobald sie das ordentliche Ruecktrittsalter erreicht.
What the source does not say
Die FAQ verknuepft die Sperre mit dem individuellen ordentlichen Ruecktrittsalter, ohne dieses Alter auf dieser Seite selbst zu beziffern; ein festes Kalenderdatum wird nicht genannt.